ABA-Trad Übersetzungsdienst

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Ihr ABA Trad Überseztungs Team

Sie erreichen uns

                          Montags, Dienstags, Donnerstas und Freitags      11.00 Uhr bis 13.00 Uhr   und

                                                16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                                                       Mittwochs und Samstags          nach Vereinbarung

Telefon                             040 432 737 21

 Fax                                   040 432 737 23

   Mail                                  info@aba-trad.de



Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

ABA-Trad Übersetzungsdienst e.K.
Langenfelder Damm 16
20257 Hamburg

Vertreten durch:

Geschäftsführer: Heidi Herrera Clavijo

Kontakt:

Telefon:    040 432 737 21
Fax:          040 432 737 23
E-Mail:      info@aba-trad.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:         Amtsgericht Hamburg
Registernummer:       Abt.A100573

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
USt-IdNr.DE256503946

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 RStV:

ABA-TRAD Übersetzungsdienst

Heidi Herrera Clavijo (Anschrift wie oben)


Streitbeilegungsstelle

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Reisebüro Herrera GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann) für Versicherungsvermittlungen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Telefon: +49 (0) 800 3696000
Fax: +49 (0) 800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de




Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1. Umfang der Leistung.

Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür er  die Übersetzung verwenden will, z.B. ob sie nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den  damit  befassten  Übersetzer von  Bedeutung ist. Wird der Zweck einer Übersetzung nicht bekannt gegeben, so wird der Auftrag  nach bestem Wissen zum Zwecke der Information ausgeführt.

 

2. Honorare

Die  Honorare (Preise) für  Übersetzungen  bestimmen  sich  nach  unseren  jeweils  gültigen   Preislisten.  Die Übersetzungen  werden nach  Zeilen  des  übersetzten Textes berechnet. Die Zeilen werden auf der Basis  von  50  bis  55 Anschlägen per  Computer ermittelt.  Pro Auftrag  wird ein Mindestbetrag von 30 € berechnet. Für die Beglaubigung eines  Dokumentes werden   6   € berechnet. Alle Preise verstehen sich    zzgl. der Mehrwertsteuer. Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben, so  gilt  dieser  nur  dann,  wenn  er  schriftlich  erfolgte.  Andere  Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung zu bezahlen. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung   in  Rechnung   gestellt  werden.  Andernfalls  wird  der  zeitliche  Aufwand   der   Korrekturlesung   berechnet.

 

3. Lieferung

Hinsichtlich  der  Frist  für  die  Lieferung  der  Übersetzung  sind  die beiderseitigen Erklärungen  maßgebend.  Ist  das  Lieferdatum  ein  wesentlicher  Bestandteil  des Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorwege ausdrücklich bekannt zu geben. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt gebrauch,  so  hat  er  die  bis zum  Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers  sind  ausgeschlossen,  davon  ausgenommen sind vorsätzlich oder grob  fahrlässig  verschuldete  Schäden.  Bei Lieferung durch Post oder Boten trägt der   Auftraggeber   die   Gefahr  des   Verlustes   oder   der   Beschädigung.

 

4. Haftung bei Mängel

Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von zwei Wochen geltend zu machen. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu gewähren. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggerber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von brachen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen usw., die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, wird keine Haftung übernommen. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

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